Verein  
 04.04.2023  

Rechtsgrundlage für hybride und virtuelle Mitgliederversammlungen



Nach­dem in der Corona Pan­de­mie Mit­glie­der­ver­samm­lun­gen in Prä­senz nicht oder nur unter Auf­la­gen mög­lich waren, hat der Gesetz­ge­ber nun die Rechts­grund­lage für hybride und vir­tu­elle Mit­glie­der­ver­samm­lun­gen gelegt. Die ent­spre­chen­den Infor­ma­tio­nen kön­nen Sie dem bei­gefüg­tem Schrei­ben des Städ­te­ta­ges ent­neh­men.